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LSG Berlin, 16.12.2004 - L 3 RJ 36/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Berlin, 12.01.2004 - S 20 RJ 2607/02
- LSG Berlin, 16.12.2004 - L 3 RJ 36/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - …
Auszug aus LSG Berlin, 16.12.2004 - L 3 RJ 36/04
Voraussetzung ist also - abgesehen vom Erfordernis der Pflichtverletzung im Sinne einer fehlenden oder unvollständigen bzw. unrichtigen Beratung -, dass der dem Versicherten entstandene Nachteil mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelung, also durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung, ausgeglichen werden kann (vgl. BSGE 51, 89, 92; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - m.w.N.). - BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92
Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld
Auszug aus LSG Berlin, 16.12.2004 - L 3 RJ 36/04
Die Zusicherung ist demnach eine Selbstverpflichtung der Behörde zu einem späteren Tun oder Unterlassen (vgl. BSG SozR 3-1300 § 34 Nr. 2 m.w.N.). - BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93
Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung - …
Auszug aus LSG Berlin, 16.12.2004 - L 3 RJ 36/04
Voraussetzung für den Herstellungsanspruch ist, dass der Sozialleistungsträger aufgrund von Gesetzen oder eines bestehenden Sozialrechtsverhältnisses eine dem Betroffenen gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung, verletzt und dadurch dem Betroffenen einen rechtlichen Nachteil zufügt (vgl. BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
- BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77
Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers - …
Auszug aus LSG Berlin, 16.12.2004 - L 3 RJ 36/04
Der Herstellungsanspruch kann einen Versicherungsträger somit nur zu einem Tun oder Unterlassen verpflichten, das rechtlich zulässig ist (BSGE 49, 76, 80). - BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80
Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied …
Auszug aus LSG Berlin, 16.12.2004 - L 3 RJ 36/04
Voraussetzung ist also - abgesehen vom Erfordernis der Pflichtverletzung im Sinne einer fehlenden oder unvollständigen bzw. unrichtigen Beratung -, dass der dem Versicherten entstandene Nachteil mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelung, also durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung, ausgeglichen werden kann (vgl. BSGE 51, 89, 92; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - m.w.N.). - BSG, 12.04.1984 - 1 RA 27/83
Beitragsnachentrichtung - Erteilung einer Zusicherung - Selbständige …
Auszug aus LSG Berlin, 16.12.2004 - L 3 RJ 36/04
Während eine Zusicherung in diesem Sinne einen Verwaltungsakt mit Verpflichtungswillen erfordert (BSGE 56, 249), handelt es sich bei der Bescheinigung gemäß § 428 Abs. 2 SGB III um eine "Wissenserklärung", der der Rechtscharakter einer Auskunft zukommt.